Armutskonferenz zu Studie Statistik Austria: Immer schlechtere Sozialhilfe macht Menschen mit Behinderungen immer ärmer

An Ministerin: Sozialhilfegesetz vorlegen, in dem die Hürden für Menschen mit Behinderungen nicht vergessen, sondern überwunden werden

(23.01.26). Menschen mit Behinderungen haben ein deutlich geringeres Einkommen und sind öfter armutsgefährdet (21,5%). Das zeigt ein aktueller Bericht der "Statistik Austria" im Auftrag des Sozialministeriums. Zudem sind ihre Wohnverhältnisse sehr schlecht. „Zehntausende in der Sozialhilfe sind Menschen mit Behinderungen oder Personen mit psychischen Erkrankungen. In der öffentlichen Debatte kommen sie jedoch nicht vor“, kritisiert das Netzwerk Armutskonferenz die einseitige politische Debatte zur Reform der Sozialhilfe.

Die Soforthilfe funktioniert jetzt schon nicht, es gibt jetzt schon keine klare Definition von Alleinerziehenden, die Wohnkosten sind jetzt schon nicht tragbar, Härtefallregeln fehlen jetzt schon, Menschen mit Behinderungen wird jetzt schon ein selbstbestimmtes Leben verweigert, Entscheidungsfristen am Amt sind jetzt schon zu lange und es treten jetzt schon große Mängel im Vollzug auf. „In der öffentlichen Debatte kommt das alles nicht vor“, so die Armutskonferenz.

Beschämender Wettlauf nach unten

Die Kürzung des Höchstsatzes im steirischen Gesetz bedeutet gleichzeitig eine Kürzung der Wohnkostenpauschale, der Zuschläge für Alleinerziehende, sowie des Behindertenzuschlages. Gekürzt werden die Leistungen für Menschen mit Behinderung gleich doppelt, da sich der Zuschlag in Höhe von 18 % prozentuell vom Höchstsatz berechnet. “Ein beschämender Wettlauf nach unten”, so die Armutskonferenz. Die Sozialhilfenovellen beispielsweise in der Steiermark und Oberösterreich werden in ihrer Gesamtheit schlechte Auswirkungen auf das bereits in seiner jetzigen Form unzureichende und mangelhafte unterste soziale Netz haben und ein menschenwürdiges Dasein und Existenzminimum nicht sichern können. Niederösterreich hat ein traditionell schlechtes Gesetz mit dem Zwang der Unterhaltsklage für Menschen mit Behinderungen. In Wien kommt es zu einer Halbierung der Sonderzahlung für Dauerleistungsbezieher:innen, was Menschen mit Behinderungen, psychischer Erkrankung und Pensionist:innen betrifft.

Unterhalt, Härtefälle, Mindestsätze, barrierefreies Amt

Die Armutskonferenz appelliert an die Sozialministerin, ein Gesetz vorzulegen, in dem die Hürden für Menschen mit Behinderungen nicht vergessen, sondern überwunden werden: Die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber Kindern mit Behinderungen mit dem 25. Lebensjahr begrenzen, 1-monatige Entscheidungsfrist einführen, Mindestabsicherung statt Höchstsätze etablieren, unkomplizierte Soforthilfe in Härtefällen garantieren, die Wohnsituation verbessern, bürgerfreundliches Amt und barrierefreie Antragstellung umsetzen. Und ganz wichtig: Armutsbekämpfung und Existenzsicherung müssen wieder als zentrales Ziel im Gesetz verankert werden.