Forderungen zur Neuverhandlung der 15a-Vereinbarung

Forderungen und Vorschläge der Armutskonferenz für die Neuverhandlung der Bund-Länder-Vereinbarung zur BMS

Wie befürchtet, hat sich Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in rechtlicher Hinsicht als zu schwaches Instrument erwiesen, um eine Harmonisierung der Rechtslage zwischen den Bundesländern zu gewährleisten. Die Bundesländer haben vielfach die darin getroffenen Selbstverpflichtungen nicht eingehalten.

Die Bund-Länder-Vereinbarung hat wesentliche Punkte der konkreten Ausgestaltung durch die Landesgesetzgeber überlassen, und diese wiederum durch Unternormierung den Vollzugsbehörden. Das hatte je nach Bundesland unterschiedlichen Standards, uneinheitlichen Vollzug und Rechtsunsicherheit auf Seiten der Anspruchsberechtigten zur Konsequenz. Deshalb scheint uns eine Konkretisierung einer Reihe von Punkten in der Bund-Länder-Vereinbarung eine zentrale Aufgabe der bevorstehenden Verhandlungen. Wir sehen in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit, ein Zweckzuschuss-Gesetz zu erlassen und von den darin anzuführenden Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der Bestimmungen dieses Gesetzes auch tatsächlich Gebrauch zu machen.

Nichtsdestotrotz steht für uns fest, dass eine Bund-Länder-Vereinbarung ein ungenügendes Mittel bleibt, um eine für die Lebenschancen so vieler Menschen zentrale Rechtsmaterie zu regeln. Wenn realpolitisch derzeit auch unrealistisch, muss eine bundesweit einheitlich geregelte Mindestsicherung eine zentrale Forderung der Armutskonferenz bleiben; alles andere ist in sachlicher Hinsicht nicht zu rechtfertigen.

Ein enormes Problem stellt der nach wie vor uneinheitliche und teilweise rechtswidrige Vollzug dar, wobei das Auseinanderfallen von Fach- und Dienstaufsicht verschärfend wirken.

Forderungspapier (pdf)