Corona und die soziale Krise: Schutzschirm für Menschen in Not. JETZT!

Damit niemand ins Bodenlose fällt: Angleichung Notstandshilfe/Hilfen in bes. Lebenslagen / Familienzuschlag / Inflationsausgleich / Fristen

(24.11.2021) Die Armutskonferenz fordert die Regierung auf, sozialpolitische Maßnahmen zu ergreifen, um eine soziale Krise zu verhindern und Menschen davor zu bewahren, ins Bodenlose zu stürzen. Es geht hier um Frauen, Männer, Kinder, die bisher schon große soziale und gesundheitliche Belastungen hatten und jetzt Entlastung brauchen, um nicht zusammenzubrechen. Und um alle, die jetzt durch die Krise in Not kommen.

Angleichung Notstandshilfe auf Arbeitslosengeld

Die Angleichung der Notstandshilfe auf das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld muss als Krisenmaßnahme verlängert werden. „Die Anhebung der Notstandshilfe auf das Arbeitslosengeld hat in den Lockdowns bisher geholfen“, erinnert die Armutskonferenz die Bundesregierung.

Anhebung Familienzuschlag in Arbeitslosenversicherung

Eine Maßnahme, die schwer belastete Kinder jetzt gut erreicht, wäre die Anhebung des Familienzuschlags im ALVG auf 100 Euro im Monat. Der Zuschlag liegt jetzt bei € 0,97 pro Tag, also €29,10 Euro im Monat.

Nachfrage, Konsum, Schutz vor Absturz

Viele dieser vorgeschlagenen Leistungen erhöhen die Nachfrage und gehen direkt in den Konsum. Sie ersparen uns teure Folgekosten und schützen die Menschen vor dem sozialen Absturz. In der Krise bisher waren alle Maßnahmen wirksam, auf die man ein Recht hat, die nachhaltig gelten und die mehr als zufällig die Betroffenen erreichen. „Einkommensarme müssen in der Corona-Krise als hoch verletzliche Gruppe eingestuft werden. Sie sterben um 10 Jahre früher als der Rest der Bevölkerung und weisen ein dreifach so hohes Krankheitsrisiko auf“, so die Armutskonferenz, deren Mitglieder über 500.000 Menschen im Jahr begleiten und betreuen.

„Hilfen in besonderen Lebenslagen“

Wir fordern Bund und Länder auf, die „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ in der Sozialhilfe wieder einzuführen. Hier geht es um Wohnfragen, Kindersachen wie Windeln, Spiele, Fördermaterialien, Energie und Internetkosten, Lebensmittel und Hygiene. Die Kriterien können auf die Corona Krise bedarfsgerecht definiert werden, der Antrag muss einfach und unbürokratisch sein. "Die Krise zeigt uns jetzt, wie wichtig eine gute Mindestsicherung wäre, statt einer schlechten Sozialhilfe, die Menschen in Existenznöten und Notsituationen nicht trägt“.

Inflationsausgleich

Die Teuerung betrifft vor allem die Bereiche Wohnen, Energie und Ernährung. Jetzt gilt es den Lebensunterhalt zu sichern durch einen Inflationsausgleich. Eine Einmalzahlung vor Weihnachten als Ausgleich der belastenden Mehraufwendungen im Lockdown würde hier helfen.

Wohnbeihilfe sichern

Die Wohnbeihilfe darf in der Sozialhilfe nicht angerechnet werden. Der Abzug der Wohnbeihilfe führt zu massiven Problemen. Frauen, Männer und Kinder haben zu wenig zum Wohnen, zu wenig zum Leben. Um ihre Miete zu zahlen, müssen die Betroffenen das für den Lebensunterhalt Notwendigste aufbrauchen. Hungern für die Miete.

Gesundheitsversorgung für alle

Die psychosozialen Probleme sind enorm. Es braucht einen leichteren Zugang zu kostenlosen Psychotherapien als Pflichtleistung der ÖGK.

Beantragungsfristen verlängern

Die aufgrund der Pandemie notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erschweren bzw. verunmöglichen den Zugang zu Beratung und Betreuung für Betroffene, besonders für jene die für die auf persönlichen Kontakt angewiesen sind, weil sie beispielsweise keinen Zugang zu digitaler Infrastruktur haben, oder diese aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen können. Fristen müssen bei der Beantragung von Leistungen (Sozialhilfe, div. Befreiungen wie Rezeptgebührenbefreiung, GIS Befreiung, Beantragung, Heizkostenzuschuss,…) verlängert werden. Informationen und Angebote sollen niederschwellig gestaltet werden, um allen Zugang zu ermöglichen.

Notwendige Beratungsleistungen und Aufsuchen sozialer Organisationen

In der Lockdown-Verordnung soll das „Wahrnehmen von Terminen bei psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten, wenn ein persönlicher Kontakt erforderlich ist, z.B. weil das Zurückgreifen auf Hilfsmittel der Telekommunikation nicht möglich ist“ als Ausnahme hinzugefügt werden. Für manche Notfälle braucht es direkten Kontakt und Face to Face.