Eine warme Mahlzeit täglich und vielleicht einmal ein Kinobesuch

Ein selbstbestimmtes Leben wird durch die Mindestsicherung möglich

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2016 war geprägt von Diskussionen rund um die Mindestsicherung. Dabei drehte sich die Debatte vor allem um Kürzungen und ließ die ursprüngliche Absicht einer bundesweit einheitlichen Regelung der Sozialhilfe, die hinter der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) stand, völlig außer Acht. Im neuen Jahr heißt es erst mal wieder, mit vielen unterschiedlichen Landesregelungen und landesspezifischen Kürzungsvarianten zu Recht zu kommen.

Als sich Bund und Bundesländer im Jahr 2010 auf eine gemeinsame Vorgehensweise zur sozialen Absicherung der Bürgerinnen und Bürger einigten, wollte man österreichweit gemeinsame Mindeststandards festlegen. Anders, als das mit den neun verschiedenen Sozialhilfegesetzen der Länder bislang üblich war. Eine Reihe von Fortschritten gegenüber der offenen Sozialhilfe konnte mit der BMS erzielt werden: So ist die Einbeziehung aller BMS-Bezieherinnen und -Bezieher in die gesetzliche Krankenversicherung einer der größten Meilensteine. Auch die verpflichtende Bescheidausfertigung und die verkürzten Bearbeitungsfristen sind hier zu nennen. Die Mindesthöhe verschiedener Leistungen, die sogenannten Mindeststandards, die beispielsweise bei Kindern von vielen Bundesländern sogar überschritten werden, ist ein weiterer Erfolg der BMS-Regelung.

„Die Mindestsicherung ist demnach das Mindeste, das ein Mensch in Österreich braucht, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können“, erklärt Mag. Norbert Krammer, Bereichsleiter Sachwalterschaft für Salzburg/Oberösterreich. „Sie sichert ihren Bezieherinnen und Beziehern zumindest eine warme Mahlzeit täglich, dass sie sich eine Wohnung leisten, und diese in der kalten Jahreszeit heizen können, und wenn sie ganz sparsam sind, geht sich vielleicht manchmal sogar ein Kinobesuch oder ein Tagesausflug aus.“

Sechs Jahre später dreht sich die öffentliche Debatte vor allem darum, wie dieses Mindeste doch noch weniger werden kann. Ein Widerspruch in sich, der völlig ignoriert wird.

Was erwartet uns ab 2017?

Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Fortführung der BMS sind im Herbst vorerst gescheitert. Nun werden diese neun aufeinander abgestimmten Landesgesetze durch unterschiedliche Regelungen zunehmend auseinander driften. In den meisten Ländern wird intensiv über Kürzungen der Mindestsicherung diskutiert. Ober- und Niederösterreich sind die ersten, die massive Abweichungen von den gemeinsamen Mindeststandards in ihren Landesgesetzen beschlossen haben. Im Wettbewerb der Leistungskürzungen geben sie damit den anderen Bundesländern die Richtung nach unten vor.

Für Menschen, die auf die Unterstützung durch die Mindestsicherung angewiesen sind, bedeutet das in erster Linie Kürzungen und zusätzliche Stigmatisierung. So hat beispielsweise Niederösterreich eine generelle Deckelung der BMS bei 1.500,- Euro pro Haushalt festgelegt, in anderen Bundesländern wird darüber bereits diskutiert. Gleich, wieviele Personen in einem Haushalt leben, gleich, ob ein erhöhter Bedarf durch Beeinträchtigungen gegeben ist. Hat ein Haushalt ein Einkommen von 1.500,- Euro – aus Leistungen der Mindestsicherung oder Arbeitseinkommen – ist Schluss. Und dieser Betrag inkludiert im Regelfall zu einem Viertel auch die Wohnkosten.

Falsches Signal

Die Mindestsicherung ist das letzte sozialstaatliche Absicherungsnetz. Jetzt hat man ein Loch in dieses Netz geschnitten. Diejenigen, die durchfallen, müssen künftig sehen, wie sie mit weniger durchs Leben kommen. Weder von Selbstbestimmung noch von Einbeziehung in das gesellschaftliche Leben ist mehr die Rede.

In der Debatte wurde völlig außer Acht gelassen, dass die meisten Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker sind. Das heißt, diese Menschen gehen zum Beispiel einer geregelten Arbeit nach und stocken das Arbeitseinkommen mit der Mindestsicherung noch auf den Betrag für Alleinunterstützte von 837,76 Euro auf. Dazu kommt, dass viele die Mindestsicherung nur in einem befristeten Zeitraum beziehen, etwa zum Überbrücken von Notlagen. Die durchschnittliche Bezugsdauer beträgt rund sieben Monate.

Für Menschen mit Beeinträchtigungen sind die aktuellen Entwicklungen ein fatales Signal. Denn gerade für sie bedeutet die BMS ein selbstbestimmtes Leben, zum Beispiel in einer eigenen Wohnung, führen zu können. Sie können manchmal aufgrund einer Einschränkung keiner oder nur einer geringen Erwerbstätigkeit nachkommen und bestreiten ihre Lebenshaltungskosten z.B. mit einer Halbwaisenpension oder einem kleinen Einkommen aus einer Tageswerkstatt. Damit zählen sie zu den klassischen Aufstockerinnen und Aufstockern. Dass sie oft aufgrund der Beeinträchtigung mit höheren Kosten im Alltag konfrontiert sind, wird in der aktuellen Kürzungsdebatte völlig außer Acht gelassen.

Unterstützungssysteme verbessern

In der aktuellen Debatte wird permanent ein Hilfesystem in Frage gestellt, dessen Sinn und Zweck es ist, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern. Derzeit treffen die Kürzungen überwiegend Asylberechtigte. Doch das Beispiel Niederösterreich, wo eine Höchstgrenze bei einem Haushaltseinkommen von 1.500,- Euro festgelegt wurde, zeigt, wie schnell auch andere Bevölkerungsgruppen von Kürzungen betroffen sein können.

Für Menschen mit Beeinträchtigungen darf es nicht zu einem Zurückfahren von Unterstützungssystemen kommen. Vielmehr sollte sich die Debatte darum drehen, wie Leistungen und Angebote für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessert und ausgeweitet werden können. Denn ein selbstbestimmtes Leben darf nicht bedeuten, dieses in existenzieller Armut führen zu müssen!

Norbert Krammer, VertretungsNetz - Sachwalterschaft

Veröffentlicht am 16.01.2017

Zuerst erschienen unter www.vertretungsnetz.at