Gerade jetzt: Eine gute Mindestsicherung die uns stützt und schützt
Die sozialen Probleme werden größer. Und die schlechte Sozialhilfe kann sie nicht lösen
(29.06.2021) Die Abschaffung der Mindestsicherung und das 2019 beschlossene „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ ist ein Rückschritt in der Armutsbekämpfung in Österreich. Das Gesetz verschärft bestehende Armutslagen, degradiert Betroffene erneut zu „Bittstellern“ und eröffnet neue Hürden und Unsicherheiten, mit denen Menschen in schwierigen Lebenssituationen konfrontiert werden. Zudem wird es eine so uneinheitliche und zerstückelte Sozialhilfe geben wie noch nie, also das genaue Gegenteil von „bundeseinheitlich“.
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Nicht krisenfest
Vor allem in Oberösterreich und Niederösterreich können wir gerade beobachten, worin die neue Sozialhilfe gänzlich versagt: nämlich Menschen, die ohnehin wenig haben, krisenfest abzusichern. Oberösterreich, Niederösterreich und vor Kurzem auch Salzburg, Kärnten und die Steiermark haben das Sozialhilfegesetz bereits eingeführt.
All das bedeutet geringere Richtsätze für Erwachsene und Kinder, Anrechnung der Wohnbeihilfe oder eine uneinheitliche Vollzugspraxis bei der Berechnung des Wohnaufwandes von Frauen-Notwohnungen. Dies führt dazu, dass Menschen in sozialen Krisen um mehrere hundert Euro monatlich weniger Hilfe haben als in der Mindestsicherung. Aktuell rechnet Oberösterreich die Wohnbeihilfe auf die Leistungen der Sozialhilfe an, zieht sie also ab.
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Zuverdienst abkassiert
Auch die Zuverdienstgrenze für Menschen mit Beeinträchtigung wird drastisch reduziert. Bei Bezug der Mindestsicherung konnten Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten ca. 107 Euro monatlich ohne Schmälerung des Leistungsbezuges dazuverdienen, mit der neuen Sozialhilfe beträgt diese Zuverdienstgrenze nur ca. 15 Euro pro Monat, alles darüber wird einkassiert.
Verwaltungsaufwand steigt, dafür werden Leistungen gekürzt
Die Sozialhilfe ist umständlich kompliziert. Die Folge: Der Verwaltungsaufwand steigt, dafür werden Leistungen gekürzt. Nach Schätzung der zuständigen Fachabteilung des Landes Kärnten werden die Leistungen für Sozialhilfeempfänger um rund 360.000 Euro sinken. Im Gegenzug wird es in den Sozialämtern durch den erhöhten Verwaltungsaufwand zu Personalmehrkosten in Höhe von rund 1,06 Millionen Euro kommen. Wir zahlen demnach für den Untergang anderer. Die Allgemeinheit soll mehr bezahlen müssen, damit Hilfe suchende Personen weniger erhalten.
Zu wenig zum Wohnen, zu wenig zum Leben
Die Änderung der Aufteilung von 25 % Wohnbedarf und 75 % Lebensunterhalt (BMS) auf 40% Wohnbedarf und 60% Lebensunterhalt wird die Wohnungslosigkeit verfestigen. Wohnungslose Menschen erhalten damit 15 % weniger Leistung, haben aber trotzdem oft nicht nachweisbare Wohnkosten zu zahlen. Und es wird die Möglichkeit der Ansparung auf Anmietungskosten verunmöglicht.
19 Punkte für eine gute Mindestsicherung
„Wir brauchen eine neue Mindestsicherung, die Existenz, Chancen und Teilhabe sichert“, fordert die Armutskonferenz jetzt angesichts der drohenden sozialen Krise die Regierung zu einer ordentlichen Sanierung auf. Um der sozialen Krise effektiv entgegentreten zu können, braucht es: Grundrechte statt Almosen, Chancen statt Abstieg, sozialer Ausgleich statt Spaltung, Achtung statt Beschämung. Die Armutskonferenz hat 19 Punkte für eine bessere Mindestsicherung vorgelegt, die eine effektive Soforthilfe, kürzere Entscheidungsfristen, Dienstleistungen und Alltagshilfen, Ausbildungsoptionen, Unterhaltsreform, Anspruch auf Einbeziehung in die Krankenversicherung bei Krankheit und den tatsächlichen Wohnbedarf umfassen.
Download Forderungspapier: 19 Punkte für eine neue Mindestsicherung