Mobilität

Gleichberechtigte Mobilität

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Mobilität ist das „Potenzial der Beweglichkeit“. Sie beschreibt die Fähigkeit und Möglichkeit der Ortsveränderung und ist Voraussetzung für den Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen. Mobilität ist ein Grundbedürfnis, das bis zu einem gewissen Maß gesichert sein muss, damit Menschen am sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Leben teilhaben können. Mobilitätsarmut engt die Bewegungsfreiheit ein. Wenn es keine gute öffentliche Verkehrsinfrastruktur gibt, sind Kinder und Jugendliche in ihrer Schulwahl massiv eingeschränkt.

Wenn die verkehrsbedingte Anbindung von Arbeitsmarktangeboten nicht gegeben ist, stehen mobilitätsbenachteiligte Bevölkerungsgruppen im Abseits. Eingeschränkte Mobilität verschärft auch die Tendenz der Nichtanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, vor allem in ländlichen Gebieten, in denen die Versorgung mit FachärztInnen schlecht ist und größere Strecken zur nächsten Ambulanz, Krankenhaus oder ÄrztIn zurückgelegt werden müssen. Mangelnde Möglichkeiten an unterstützender Verkehrsinfrastruktur zementieren Benachteiligungen und engen die Bewegungsfreiheit weiter ein.

Unzureichende Möglichkeit zu individueller Mobilität erweist sich als armuts- und ausgrenzungsgefährdende Größe. Dies gilt nicht nur im ländlichen Raum, sondern kann bei unzureichender Verkehrsinfrastruktur oder mangelnden Mobilitätsmöglichkeiten auch im städtischen Gebiet auftreten.

Während international spätestens seit Beginn des 21. Jahrhunderts zunehmend Forschungsaktivitäten in diesem Bereich festzustellen sind, wird Mobilitätsarmut in Österreich noch wenig thematisiert, es mangelt an Zahlen, Indikatoren und Hintergrundstudien sowie Strategien und Maßnahmen gleichermaßen. Bei der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist jeweils auch die ökologische Komponente mitzubedenken.

Zentrale Forderungen

  • Verbindliche Mindestversorgungsstandards und entsprechender Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes
    Alle Menschen in Österreich sollen ohne Auto mobil sein können und in zumutbarer Zeit und zu angemessenen Preisen ihre Zielorte erreichen können, u.a. durch
    • Ein- bis zwei Stundentakt ins nächste Regionalzentrum
    • Anrufsammeltaxis für innerörtlichen Verkehr kleinerer Gemeinden
    • Integrierter Taktfahrplan
  • Reform der Pendlerpauschale in Richtung Förderung des öffentlichen Verkehrs
    Umwandlung der Pendlerpauschale von einem Steuerfreibetrag in einen Absetzbetragmit voller Negativsteuerwirkung.

Weitere Informationen

Sozialpolitische Datenbank "Alles über und gegen Armut": Kartegorie Mobilität