Armutskonferenz und Amnesty International: Soziale Menschenrechte stärker beachten

Die Schönheit der Verfassung würdigen, heißt, sie vervollständigen: Menschenwürdiges Dasein, Mindestversorgung, Recht auf Wohnen und Bildung müssen darin verankert werden

(09.12.21). Die Armutskonferenz und Amnesty International Österreich erinnern im Vorfeld des Internationalen Tags der Menschenrechte an den langjährigen Plan, soziale Menschenrechte als Verfassungsrechte anzuerkennen. „Die Schönheit der Verfassung zu würdigen, heißt, sie um soziale Menschenrechte zu vervollständigen“ formuliert es Sozialexperte Martin Schenk von der Armutskonferenz in Anlehnung an ein mittlerweile geflügeltes Wort des Bundespräsidenten. „Auch das Regierungsprogramm sieht eine Erweiterung des Grundrechtekatalogs vor.“

Soziale Sicherheit ist kein Almosen, sondern menschenrechtliche Verpflichtung

„Armut ist kein tragisches Schicksal, sondern eine Auswirkung von menschenrechtlich verfehlter Politik – und von Armut betroffene Menschen sind in Folge weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt“, betont Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich „Obwohl Österreich zu einem der höchstentwickelten Sozialstaaten weltweit zählt, werden soziale Menschenrechte hierzulande weitestgehend als Almosen verstanden. Das zeigt sich auch beim Thema Armut, was dazu führt, dass Menschen zu Bittsteller*innen gemacht werden.“ Schlack kritisiert, dass die sozialen Menschenrechte in Österreich nicht in der Verfassung verankert und damit schwer für die einzelne Person durchsetzbar sind. „Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind das Ergebnis einer zynischen Politik, die es verabsäumt hat, das Recht auf Wohnen menschenrechtskonform gesetzlich zu verankern, umzusetzen und den Zugang zu leistbarem Wohnen sicher zu stellen.“ Amnesty International fordert daher gerade jetzt – in einer Zeit, in der pandemiebedingt viele Menschen in Gefahr kommen, ihr Zuhause zu verlieren – die Regierung auf, ihr Vorhaben umzusetzen, den Grundrechtekatalog zu überprüfen und die sozialen Menschenrechte in den Verfassungsrang zu heben.

Mindestversorgung und menschenwürdiges Dasein

Die Armutskonferenz hat dafür ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ erarbeitet, das neben der Gewährleistung eines „menschenwürdigen Daseins“ folgende Rechte vorsieht: das Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Wohnen und das Recht auf Mindestversorgung. „Jeder Mensch hat das Recht auf Mindestversorgung, die ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere materielle Sicherheit, soziale und gesellschaftspolitische Teilhabe, gewährleistet“, heißt es im Gesetzesentwurf der Armutskonferenz. Das Recht auf Wohnen umfasst angemessene Unterkunft, Delogierungsprävention und Schutz vor Diskriminierung. Das vorgeschlagene Bundesverfassungsgesetz würde das gesamte Menschenrechtsspektrum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Österreich direkt in der Verfassung abbilden und damit auch die langjährige Forderung, die Rechte aus dem Pakt für wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte (BGBl. 590/1978) anzuerkennen, erfüllen.

Erweiterung des Grundrechtekatalogs notwendig

„Es ist jetzt der richtige Moment, um das Vorhaben der Regierung, den Grundrechtekatalog zu modernisieren, aufzugreifen“, betont Martin Schenk. Das österreichische Verfassungsrecht enthält – anders als zum Beispiel das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – weder soziale Grundrechte noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen. In der österreichischen Verfassung sind bereits wirtschaftliche Grundrechte – wie das Recht auf Erwerbs- und Eigentumsfreiheit – verankert, aber keinerlei soziales Grundrecht. „Es ist wichtig und unverzichtbar, dass unsere Freiheitsrechte vor staatlichen Übergriffen geschützt werden. Aber unser Grundrechtskatalog bleibt eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden“, betont Schenk abschließend.


Download: Entwurf zu einem "Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit"