Mindestsicherung hält nicht was sie verspricht
Evaluierungsstudie zur Umsetzung der Mindestsicherung: Je nach Bundesland unterschiedliche Ansprüche & Hilfen sachlich nicht gerechtfertigt.
(10.05.2012) "Länder und Bund sind mit dem Ziel angetreten die je nach Bundesland unterschiedliche Sozialhilfe zu vereinheitlichen. Von einer österreichweit einheitlichen Regelung kann jedoch nach wie vor nicht die Rede sein. Letztendlich herausgekommen sind Mindestsicherungs-Gesetze, die in ihrer Unübersichtlichkeit den alten Sozialhilfe-Gesetzen in nichts nachstehen", so die Armutskonferenz, die heute die Ergebnisse einer umfangreichen Erhebung zur Umsetzung der Mindestsicherung in den neun Bundesländern präsentierte. "Nach wie vor gilt: was jemand in welcher Lebenssituation zusteht, wird nach wie vor wesentlich vom Wohnort bestimmt. Das entbehrt sachlich jeder Rechtfertigung. Gehäuft treten Probleme in den Bundesländern Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Steiermark auf."
Wer hier den Überblick bewahren will, braucht viel Geduld - sowie einen langen Atem. Und sollte sich am besten gleich auf einen Marathonlauf einstellen: Denn in Ende des Auseinanderdriftens ist nicht in Sicht. Der Novellierungs-Reigen hat, wenige Monate nach der Einführung der Gesetze, bereits begonnen. Damit droht dem letzten Netz im Sozialstaat ein deja-vu: Als die Bundesländer in den 1970er-Jahren ihre Sozialhilfegesetze verabschiedeten, lehnten sie sich ebenfalls zunächst an einen Musterentwurf an. Durch Novellierungen dieser Gesetze kam es aber zu immer stärker von einander abweichenden Rechtsgrundlagen. Damit war das Substrat geschaffen, auf dem die Idee der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wuchs.
Die neue Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte Sozialhilfe. Sie ist im Kern eine Sozialhilfereform mit Mindestsicherungselementen. Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich in das bestehende System der neun Bundesländerregelungen ein. Es gibt weiter neun verschiedene Standards. Denn in vielen Punkten bleibt die Ausgestaltung zentraler Elemente den Landesgesetzgebern bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden überlassen.
Die Monitoringstudie der Armutskonferenz, die die Rechtsgrundlagen der Bundesländer zur Mindestsicherung vergleicht, liefert ein realistisches Bild: Es gibt Verbesserungen und Verschlechterungen gleichzeitig, in unterschiedlichen Mischungsverhältnissen je nach Bundesland und Haushalt - und zudem ungelöste Probleme, die auch in der Mindestsicherung nicht angegangen wurden.
Sozialhilfe-Bezieher waren teilweise in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen, Mindestsicherungs- Bezieher sind es zur Gänze. Dennoch fallen ihnen im Krankheitsfall oft Kosten an: nur wenige Bundesländer sehen vor, dass Selbstbehalte für Heilbehilfe und Hilfsmittel von der Mindestsicherung übernommen werden müssen.
AlleinerzieherInnen erhalten nun in allen Bundesländern mehr Geld als früher - allerdings in der Regel nur, wenn die Kinder, die ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt sind, noch minderjährig sind.
Alle Bundesländer haben das Recht auf ein unbefristetes Schonvermögen eingeführt dafür sind in fast allen Bundesländern Rechtsansprüche auf Zusatzleistungen in besonderen Notlagen weggefallen. Und die Pflicht zur grundbücherlichen Sicherstellung des Eigenheims, mit dem das Sozialamt ein Pfandrecht erhält, besteht nach wie vor (wenn auch "erst" nach 6 Monaten Leistungsbezug).
Verwandte sind nicht mehr zum Regress (Pflicht, erhaltene Mittel wieder zurück zu zahlen) verpflichtet - allerdings sehen einige Bundesländer für Verwandte de facto Regress-Pflichten vor: Unterhaltsrechte gehen auf das Land über, wenn nach dem ABGB Unterhaltsverpflichtungen bestehen, in anderen Ländern sind die Mitglieder eines Haushaltes wechselseitig zum solidarischen Ersatz der Leistungen verpflichtet.
Fast alle Bundesländer haben die Pflicht zum schriftlichen Bescheid eingeführt - die Frist, um gegen einen Bescheid zu berufen, haben aber nur die wenigsten über die vorgeschriebenen 2 Wochen hinaus ausgedehnt.
Minderjährige, alleinstehende Jugendliche haben in fast allen Bundesländern kein eigenständiges Antragsrecht.
Lebensgemeinschaften werden wie Ehen behandelt - obwohl in Lebensgemeinschaften keine Unterhaltspflichten bestehen und vor keinem Gericht eingeklagt werden können.
Grundsätzlich ist es möglich, die gesamte Leistung für den Lebensunterhalt (Ausnahme: Wohnen) im Zuge von Sanktionen zu streichen - in einigen Bundesländern eine Verschlechterung. Selbst wenn die Leistungen von Haushaltsangehörigen nicht gekürzt werden dürfen, ist doch klar: Der ganze Haushalt muss unter den Folgen von Leistungskürzungen leiden, die ein Mitglied als Sanktionsmaßnahme hinnehmen muss
Können Drittstaatsangehörige den richtigen Aufenthaltstitel (Daueraufenthaltstitel) nicht vorweisen, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen, auch wenn Drittstaatsangehörige schon seit langem legal in Österreich leben und als Aufenthaltsverfestigte nicht wegen Mittellosigkeit abgeschoben werden dürfen.
Die Ergebnisse der Evaluierung machen klar: Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist weder "bedarfsorientiert", noch ist sie eine "Mindestsicherung". Wo reale Lebenshaltungskosten links liegen bleiben, kann von "Mindestsicherung" keine Rede sein. Wo sich Ansprüche auf zusätzliche Leistungen in konkreten Notsituationen unter dem neuen Zauberwort "Pauschalisierung" in Luft auflösen, steht
es um die "Bedarfsorientierung" schlechter denn je. Und wo man verschiedene Bevölkerungsgruppen ohne Ansprüche im Regen stehen
lässt, entpuppt sich der "Meilenstein der Armutsbekämpfung" als Stolperstein in den sozialen Abstieg.
Mit der Mindestsicherung wird jetzt das Sozialsystem "armutsfest" gemacht. Sagen die einen. Jetzt wird ja keiner mehr arbeiten gehen. Sagen die anderen. Nichts von beiden ist eingetreten. Die Mindestsicherung macht weder das Sozialsystem armutsfest, noch führt sie dazu, dass keiner mehr arbeiten geht. Man kann rhetorisch und ideologisch wieder abrüsten. Mit der Mindestsicherung wurden völlig falsche Erwartungen geweckt. Bei den Hilfesuchenden ebenso wie bei den prinzipiellen Gegnern von Sozialtransfers für Arme.
Downloads zur Evaluierungsstudie: Matrix-BMS-Monitoring.pdf | Zusammenfassung-BMS-Monitoring.pdf