Niederösterreich will Mindeststandard auf Notstandard kürzen

Kürzungen für Haushalte mit Menschen mit Beeinträchtigung widersprechen Zielen der UN-Behindertenrechts-Konvention

Die Gespräche zwischen Bund und Ländern über eine Neuregelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) sind vorerst gescheitert. Kurz vor Ablauf der gemeinsamen Bund-Länder-Vereinbarung zur BMS trifft nun auch Niederösterreich eine abweichende Regelung. Das Ziel einer fast einheitlichen österreichweiten Absicherung in finanziellen Notlagen ist damit vorerst Geschichte.

Mitte November ist der Beschluss im niederösterreichischen Landtag geplant. Der Gesetzesvorschlag liegt auf dem Tisch und wurde medial von der regierenden ÖVP stark beworben. Die enthaltenen Kürzungen richten sich gemäß ÖVP-Antrag[1] gegen einen vollen BMS-Anspruch von „Flüchtlingen“. Dieses gesellschaftspolitisch und menschenrechtlich sehr umstrittene Ziel soll – vereinfacht zusammengefasst – vor allem durch zwei Maßnahmen erreicht werden: Einerseits - ähnlich wie in Oberösterreich - durch einen massiv gekürzten Mindeststandard für alle Menschen, die sich in den letzten sechs Jahren nicht mindestens fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben. Andererseits wird – im Gleichklang mit der Bundes-ÖVP – eine BMS-Deckelung mit € 1.500,-- pro Haushalt angepeilt. Mit den Kürzungen will die ÖVP ein klares Zeichen zur Eindämmung der Attraktivität Österreichs als Zielregion für Flüchtlinge setzen. Ob das im Antrag formulierte Ziel erreicht werden kann, wird von ExpertInnen stark bezweifelt.

Familien im Zentrum der Auswirkungen

Laut Statistik Austria gab es 2015 in Niederösterreich 26.551 Personen, die Leistungen aus der BMS bezogen haben. Für 2016 wird seitens der ÖVP mit einer beträchtlichen Steigerung gerechnet. Die Kürzungen durch Deckelung würden insbesondere Familien mit Kindern treffen und damit in Niederösterreich tausende Haushalte mit insgesamt 8.787 Kindern[2]. Hier könnte sich bei geringem eigenen Einkommen schon ab zwei Kindern die Deckelung der BMS als massive Kürzung niederschlagen. Undifferenziert soll der Maximalbezug pro Haushalt mit € 1.500,-- gedeckelt werden: egal ob drei, vier, fünf oder noch mehr Personen im Haushalt die Voraussetzungen für einen BMS-Bezug erfüllen.

Diese Höchstgrenze der BMS pro Haushalt wäre gleichhoch wie das Medianeinkommen in Österreich. Beispielsrechnungen belegen, dass für eine Familie mit drei Kindern und geringem Einkommen eine Reduktion der BMS sehr wahrscheinlich ist. Auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen könnten sich neue Probleme beim Absichern des Lebensbedarfs ergeben, wie sich aus konkreten Beispielen des Faktenchecks der Armutskonferenz[3] ableiten lässt. Psychische Erkrankung und die sich in der Folge oft entwickelnde materielle Armut sind empirisch belegt. Und diese Personengruppe wird durch die Kürzung, entgegen den Ankündigungen, Adressat der Gesetzesänderung.

Beispiel Bezug der erhöhten Familienbeihilfe

Ein Blick in die Statistik der Austria zeigt noch ein weiteres Detail: rund 3.000 Menschen[4] leben in einem Haushalt[5], in dem eine erwachsenen Person erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bezieht. Für diese Familien ist im Gesetzesvorschlag eine spezielle Regelung vorgesehen: Von der Deckelung sollen ausdrücklich jene Personen ausgenommen werden, die erhöhte Familienhilfe oder Pflegegeld beziehen oder dauernd arbeitsunfähig sind. Dieses anscheinende Privileg wird aber zur Falle für die Familie. Denn der Höchstbetrag von insgesamt € 1.500,-- pro Haushalt kann trotzdem nicht überschritten werden: Bei der Person mit erhöhter Familienbeihilfe oder Pflegegeld wird keine anteilige Kürzung berechnet, dafür muss bei allen übrigen Familienmitgliedern noch stärker gekürzt werden, um die Deckelung nicht zu überschreiten[6]. In einer finanziellen Notlage werden pflegende Angehörige durch nochmalige Kürzung benachteiligt. Und es werden viele Einzelfälle sein!

Das Problem der fehlenden Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigungen wird aktuell oft durch ein Abschieben der Verantwortung in den familiären Bereich kompensiert. Und für die Familie oder Freunde fehlen ebenfalls die nötigen Hilfen und Leistungsangebote. Ein fatales System von Mängeln, das den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention[7] (UN-BRK) zuwider läuft. Sichtbar wird dadurch auch das fehlende Verständnis für das soziale Modell von Behinderung, wie dies Artikel 1 der UN-BRK als Grundlage definiert[8].

Statt Einschränkungen ist der Ausbau von Unterstützungen notwendig und dringend erforderlich!

Norbert Krammer, VertretungsNetz - Sachwalterschaft

Beitrag zuerst erschienen bei www.bizeps.or.at

Veröffentlicht am 15.11.2016

Quellennachweise:

[1] vgl. http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/11/1146/1146A.pdf

[2] Daten vgl. https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/9/1/7/CH3434/CMS1473918066487/bms-statistik_2015.pdf

[3] http://www.armutskonferenz.at/media/bms-faktencheck_6_noe-bms-deckelung.pdf

[4] als „Andere“ in der Statistik ausgewiesen

[5] als „Bedarfsgemeinschaft“ in der BMS-Statistik

[6] vgl. Faktencheck Beispiel

[7] vgl. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2016_III_105&ResultFunctionToken=71f3843c-b10e-4a22-86ec-ef3023e9369d&Position=1&Sort=0%7cAsc&Titel=&Bgblnummer=&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=False&VonDatum=15.06.2016&BisDatum=15.06.2016&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte

[8] vgl. Monitoringausschuss Stellungnahme Unterstützung Angehöriger http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/unterstuetzung-angehoeriger-30-01-2016/