Armutskonferenz legt fertiges Sozialhilfegesetz vor
Vorschläge für ein neues Sozialhilfegesetz, das die vielen vergessenen und verschwiegenen Probleme bearbeitet
(15.07.2026) Die Armutskonferenz hat ein Gesetz geschrieben, das hinsieht, wo viele wegsehen, das Menschen in den Blick nimmt, die so leicht übersehen werden, das die blinden Flecken der Debatte aufgreift. Das Gesetz ist eine Hilfestellung für die Regierung im Verhandlungsprozess - mit Anregungen aus der Praxis und der sozialen Realität von Menschen, die in der Politik gerne verdrängt werden. Die Armutskonferenz legt ein ausgearbeitetes Sozialhilfegesetz vor, das legistische Vorschläge für die vielen vergessenen und verschwiegenen Probleme in der Sozialhilfe bereitstellt. Die Soforthilfe funktioniert nicht, die Wohnkosten sind nicht tragbar, Härtefallregeln fehlen, Menschen mit Behinderungen wird ein selbstbestimmtes Leben verweigert, gewaltbetroffene Frauen werden allein gelassen, Hilfestellung und Angebote von Amtswegen gibt es nicht, Entscheidungsfristen am Amt sind zu lange und es treten große Mängel im behördlichen Vollzug auf – siehe auch Studie „Vom Zustand der Sozialhilfe“
Was steht in diesem Entwurf für ein Sozialhilfegesetz:
- Die Neuformulierung der Zielbestimmung
- Eine wirksame Soforthilfe
- verkürzte Entscheidungsfristen: 1 Monat
- Mindestsätze, Mindeststandards (statt Höchstsätze)
- Die Übernahme tatsächlicher Wohnkosten
- Die Begrenzung der Unterhaltsverfolgung bei Menschen mit Behinderungen
- Eine einheitliche Definition Alleinerziehender
- Die Einbeziehung gewaltbetroffener Personen (i.d.R. Frauen)
- Die Möglichkeiten der Übernahme von Kosten bei Kindern in Bildung, Gesundheit und sozialer Teilhabe.

