Faktencheck: Brief von NÖ LR Mag.a Schwarz - Wir stellen richtig!

Fragwürdige Vergleiche, unrichtige Behauptungen und eine unterschlagene Faktenlage!

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Das Büro von Landesrätin Mag.a Barbara Schwarz reagiert auf Proteste engagierter BürgerInnen gegen die drastischen Einschnitte im NÖ Mindestsicherungs-Recht. Wir haben die Argumente des Briefes unter die Lupe genommen. Fazit: fragwürdige Vergleiche, unrichtige Behauptungen und eine unterschlagene Faktenlage.

Mitte November 2016 wurden im NÖ Landtag gravierende Verschlechterungen in der Mindestsicherung beschlossen. Dazu zählen unter anderem ein „Deckel“, durch den das Einkommen von Haushalten künftig auf maximal 1.500 € aufgestockt werden darf, gleichgültig, wie viele Menschen darin wohnen. Außerdem wird es gravierend niedrigere Mindeststandards für Personen geben, die sich in den letzten sechs Jahren nicht fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben. Ausgewiesene juristische ExpertInnen beurteilen die Novelle als verfassungs-, EU-Rechts- und völkerrechtswidrig.

Viele besorgte Bürgerinnen und Bürger haben mit Briefen und eMails an die Verantwortungs-TrägerInnen in der NÖ Politik gegen die Gesetzesänderung protestiert. Vor kurzem haben sie aus dem Büro von Landesrätin Schwarz ein Antwortschreiben erhalten. Die Armutskonferenz nimmt diesen Brief zum Anlass, einige Dinge im öffentlichen Diskurs zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung und insbesondere in NÖ ins rechte Licht zu rücken. Wir kommentieren im Folgenden die bemerkenswertesten Passagen des Briefes aus dem Büro von LR Schwarz. - Hier der Brief im Wortlaut

FALSCH: „Dabei war die Mindestsicherung immer als kurzfristige Absicherung gedacht und soll somit ein Sicherheitsnetz bilden, das als Sprungbrett zurück in den Job und nicht als Hängematte gesehen wird.“ (Zitat aus dem Brief aus NÖ)

RICHTIG: Betrachtet man die Daten, die das Land NÖ an die Statistik Austria für deren Mindestsicherungs-Statistik übermittelt, dann IST die Mindestsicherung in einer Vielzahl der Fälle eine kurzfristige Absicherung: Im Jahr 2015 lag die durchschnittliche Bezugsdauer von Mindestsicherung im Land NÖ bei 7,2 Monaten (und damit unter dem Österreich-Schnitt von 8,5 Monaten), immerhin 26% der BezieherInnen haben BMS im Jahr 2015 in NÖ maximal 3 Monate lang erhalten.

Dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung in ihrer Logik immer als kurzfristige Absicherung konzipiert gewesen wäre, kann hingegen weder dem Bund-Länder-Vertrag zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung noch den Erläuterungen dazu entnommen werden. Auch im NÖ Mindestsicherungsgesetz ist nichts Derartiges festgeschrieben. Dies aus gutem Grund: als letztes Netz im Sozialstaat kann die Mindestsicherung nicht bloß auf kurzfristige Notlagen abstellen. Ihre Aufgabe ist es, ein finanzielles Existenzminimum für all jene, denen keine anderen Existenzgrundlagen zur Verfügung stehen bzw. zugemutet werden können, solange sicher zu stellen, bis die Notlage überwunden werden kann. Im Gegenzug verlangt die Mindestsicherung von ihren BezieherInnen, den ihnen möglichen Beitrag zu leisten, um wieder von der Unterstützung durch die Allgemeinheit unabhängig zu werden. Und das heißt im Fall von erwerbsfähigen Personen, dass sie sich beim AMS arbeitssuchend melden und allen Auflagen des AMS Folge leisten müssen. Ansonsten kommt es zu Leistungskürzungen oder –einstellungen. Dass die durchschnittliche Bezugsdauer von Mindestsicherung in den letzten Jahren länger geworden ist (NÖ: von 6,5 Monaten im Jahr 2012 auf 7,2 Monate im Jahr 2015), hat vor allem damit zu tun, dass die Situation am Arbeitsmarkt in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise nach wie vor schlecht ist: Aktuell (Nov. 2016) kommen in NÖ 12,4 erwerbslos gemeldete Personen (inkl. Schulungen) auf einen offenen Job. Wer will, dass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung für einen großen Teil ihrer BezieherInnen bloß als kurzfristige Absicherung eine Rolle spielen muss, muss sich darum sorgen, dass es existenzsichernde Jobs in ausreichender Zahl gibt, statt Mindestsicherungs-Leistungen zu kürzen.

Ein großer Teil der BMS-BezieherInnen kann im Übrigen auch durch drastischste Leistungskürzungen nicht zum Ausstieg aus der BMS „motiviert“ werden. Dazu zählen Kinder (2015: 27 % der BezieherInnen) und Menschen im gesetzlichen Pensionsalter (6,5 % der BezieherInnen). In den meisten Bundesländern werden auch Menschen mit so genannter erheblicher Behinderung, die dem Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung(en) gar nicht zur Verfügung stehen müssen, über Bedarfsorientierte Mindestsicherung finanziell abgesichert, sofern sie in einem Privathaushalt leben. Wie viele derartige Haushalte es in NÖ gibt, kann nicht gesagt werden. Das Land NÖ veröffentlicht dazu keine Zahlen.

FALSCH: „Die Ausgaben für die bedarfsorientierte Mindestsicherung sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Allein in Niederösterreich haben sich die Ausgaben von 47 Mio. Euro im Jahr 2013 auf voraussichtlich 85 Mio. Euro im Jahr 2016 fast verdoppelt.“ (Zitat aus dem Brief aus NÖ)

RICHTIG: Tatsächlich sind die Ausgaben ...

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