15. Mai, Staatsvertrag: Österreich ist frei! Soziale Menschenrechte in die Verfassung!

Verfassungskonvent einberufen: Menschenwürdiges Dasein, Mindestversorgung, Gesundheit und Bildung für alle

(14.05.25). Die Armutskonferenz konkretisiert anlässlich des Staatsvertragstags-Gedenkens zum 15.Mai den langjährigen Plan, soziale Menschenrechte als Verfassungsrechte anzuerkennen. „Österreich ist frei“ heißt in dieser Hinsicht auch die Verfassung um soziale Menschenrechte zu vervollständigen. „Armut ist ein Mangel an existentiellen Freiheiten“, spannt die Armutskonferenz den Bogen: „Für das im Regierungsprogramm vermerkte Vorhaben eines Verfassungskonvents wäre gerade jetzt der richtige Zeitpunkt. Auch der zweijährige Zeitraum ohne Wahlkämpfe könnte hilfreich sein.“

Staatsvertrag: Alle Menschenrechte für alle

Der Staatsvertrag zur Wiederherstellung des demokratischen und unabhängigen Österreich wurde am 15. Mai 1955 abgeschlossen. Neben den Bestimmungen zur Unabhängigkeit und dem sogenannten „Anschlussverbot“ findet sich in Artikel 6 Staatsvertrag auch eine Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte: „Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern“ (Art 6 Abs 1 Staatsvertrag 1955).
Der Fokus liegt hier auf dem Genuss aller Menschenrechte für alle. 1955 bedeutete das auch soziale Menschenrechte, so, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind.

"Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit" jetzt!

Die Armutskonferenz hat dafür ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ erarbeitet, das neben der Gewährleistung eines „menschenwürdigen Daseins“ folgende Rechte vorsieht: das Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Mindestversorgung. „Jeder Mensch hat das Recht auf Mindestversorgung, die ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere materielle Sicherheit, soziale und gesellschaftspolitische Teilhabe, gewährleistet“, heißt es im Gesetzesentwurf der Armutskonferenz. Weiters macht der Entwurf Vorschläge für menschenrechtsbasierte Budgets und damit verbunden die Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Basis von Menschenrechtsprinzipien, insbesondere der Nicht-Diskriminierung und Verteilungsgerechtigkeit.

Erweiterung des Grundrechtekatalogs notwendig

Es ist jetzt der richtige Moment, um das Vorhaben der Regierung, den Grundrechtekatalog zu modernisieren, aufzugreifen. Das österreichische Verfassungsrecht enthält – anders als zum Beispiel das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen. In der österreichischen Verfassung sind bereits wirtschaftliche Grundrechte – wie das Recht auf Erwerbs- und Eigentumsfreiheit – verankert, aber keinerlei soziales Grundrecht. Es ist wichtig und unverzichtbar, dass unsere Freiheitsrechte vor staatlichen Übergriffen geschützt werden. „Aber unser Grundrechtskatalog bleibt eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden“, so die Armutskonferenz abschließend.