Armutskonferenz zum 15. Mai, Staatsvertrag: Österreich ist frei! Soziale Menschenrechte in die Verfassung!

Armut ist ein Mangel an existenziellen Freiheiten. Verfassung um soziale Menschenrechte vervollständigen: Menschenwürdiges Dasein, Mindestversorgung, Gesundheit und Bildung für alle.

(14.05.2020) Die Armutskonferenz konkretisiert anlässlich des morgigen Staatsvertragstags-Gedenkens den langjährigen Plan, soziale Menschenrechte als Verfassungsrechte anzuerkennen. Armut ist ein Mangel an existentiellen Freiheiten. „Österreich ist frei“ heißt in dieser Hinsicht auch die Verfassung um soziale Menschenrechte zu vervollständigen. Bereits der Konvent zur Reform der österreichischen Verfassung hatte sehr weit fortgeschrittene Bestimmungen diskutiert. Das Regierungsprogramm sieht eine Erweiterung des Grundrechtskatalogs vor.

Staatsvertrag: Alle Menschenrechte für alle

Der Staatsvertrag zur Wiederherstellung des demokratischen und unabhängigen Österreich wurde am 15. Mai 1955 abgeschlossen. Neben den Bestimmungen zur Unabhängigkeit und dem sogenannten „Anschlussverbot“ findet sich in Artikel 6 Staatsvertrag auch eine Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte: „Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern“ (Art 6 Abs 1 Staatsvertrag 1955).
Der Fokus liegt hier auf dem Genuss aller Menschenrechte für alle. 1955 bedeutet das auch soziale Menschenrechte, so, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind.

"Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit" jetzt!

Die Armutskonferenz hat dafür ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ erarbeitet, das neben der Gewährleistung eines „menschenwürdigen Daseins“ folgende Rechte vorsieht: das Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Mindestversorgung. „Jeder Mensch hat das Recht auf Mindestversorgung, die ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere materielle Sicherheit, soziale und gesellschaftspolitische Teilhabe, gewährleistet“, heißt es im Gesetzesentwurf der Armutskonferenz. Weiters macht der Entwurf Vorschläge für menschenrechtsbasierte Budgets und damit verbunden die Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Basis von Menschenrechtsprinzipien, insbesondere der Nicht-Diskriminierung und Verteilungsgerechtigkeit.

Erweiterung des Grundrechtekatalogs notwendig

Es ist jetzt der richtige Moment, um das Vorhaben der Regierung, den Grundrechtekatalog zu modernisieren, aufzugreifen. Das österreichische Verfassungsrecht enthält – anders als zum Beispiel das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen. In der österreichischen Verfassung sind bereits wirtschaftliche Grundrechte – wie das Recht auf Erwerbs- und Eigentumsfreiheit – verankert, aber keinerlei soziales Grundrecht. Es ist wichtig und unverzichtbar, dass unsere Freiheitsrechte vor staatlichen Übergriffen geschützt werden. „Aber unser Grundrechtskatalog bleibt eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden“, so die Armutskonferenz abschließend.


Weitere Informationen:

Entwurf zu einem „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“