Armutskonferenz fordert neu aufgestellte Regierung zu Neustart bei „Sozialhilfe“ auf

Reform und Sanierung: Die negativen Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen, Wohnen, Frauen in Not, Gesundheit, Kinder und Familien sind massiv

(06.12.21). Zu einem „Neustart bei Sozialhilfe und Armutsbekämpfung“ fordert die Armutskonferenz die neu zusammengestellte Regierung auf. Die Abschaffung der Mindestsicherung und das verabschiedete neue „Sozialhilfegesetz“ ist ein jetzt leidvoll erlebter Rückschritt in effektiver Armutsbekämpfung in Österreich. „Statt in einer Krisensituation Schutz zu bieten, führt das Gesetz zu einer Ausbreitung der Not wie Beispiele aus NÖ, Salzburg und Oberösterreich zeigen“, berichtet Sozialexperte Martin Schenk von den Erfahrungen aus der sozialen Praxis. „Die negativen Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen, Wohnen, Frauen in Not, Gesundheit, Kinder und Familien sind massiv.“ Von der Verschlechterung durch die „Sozialhilfe“ sind beispielsweise Menschen in teilbetreuten Wohngemeinschaften, im Übergangswohnen sowie in psychosozialen Wohnheimen betroffen. Kinder sind von Kürzungen in ihrer Entwicklung eingeschränkt, Unterhaltsforderungen bei Menschen mit Behinderungen gelten jetzt österreichweit, die Wohnbeihilfe wird abgezogen, mancherorts wird sogar hunderten die Krankenversicherung verwehrt.

Fünf Punkte zur notdürftigen Sanierung

„Es braucht eine echte Reform“, so die Armutskonferenz. „Das wird so nichts mehr – außer eine Katastrophe für Armutsbekämpfung und Hilfesuchende. Notdürftig muss man aber die ärgsten Probleme sofort sanieren", legt die Armutskonferenz fünf Punkte zur notdürftigen Sanierung vor. Diese umfassen das Pflegegeld, Zuverdienst und Taschengeld, teilbetreutes Wohnen, Menschen mit humanitärem Bleiberecht und die Wohnbeihilfe.


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