Corona Krise zeigt wie wichtig jetzt für Notsituationen eine gute Mindestsicherung wäre!

Armutskonferenz warnt: Die schlechte Sozialhilfe trägt nicht in der Krise, sie trägt nicht die jetzt zunehmenden sozialen Probleme

(08.05.2020) „Die sozialen Probleme werden größer werden. Und die schlechte Sozialhilfe kann sie nicht lösen“, warnt die Armutskonferenz angesichts wachsender Notlagen im unteren sozialen Netz. „Die Krise zeigt wie wichtig jetzt eine gute Mindestsicherung wäre, statt einer schlechten Sozialhilfe, die Menschen in Existenznöten und Notsituationen nicht trägt.“

„Die Abschaffung der Mindestsicherung und das in zwei Bundesländern bereits bestehende Sozialhilfegesetz wird uns angesichts der Krise große Probleme machen“, berichtet die Armutskonferenz aus der sozialen Praxis ihrer Mitglieder, die im Jahr 500.000 Hilfesuchende begleiten. „Das neue Gesetz verschärft Armutslagen, degradiert Betroffene erneut zu „Bittstellern“ und eröffnet neue Hürden und Unsicherheiten, mit denen Menschen in schwierigen Lebenssituationen konfrontiert werden.“ Die Lebensbedingungen waren schon bisher von feuchten, schimmligen Wohnungen und Kindern in zu kleinen, dunklen Räumen geprägt, wie wird das jetzt weiter gehen?

Besonders giftig für Hilfesuchende ist der Wohndeckel. Auch mangelnde Soforthilfe, fehlende Heilbehelfe, Barrieren für psychisch Kranke, Kürzungen bei Wohngemeinschaften sowie bei Haushalten volljähriger Personen mit Behinderung tragen nicht, wenn alles rundum zusammenbricht.

19 Punkte für eine gute Mindestsicherung

„Wir brauchen eine neue Mindestsicherung, die Existenz, Chancen und Teilhabe sichert“, fordert die Armutskonferenz jetzt angesichts der drohenden sozialen Krise die Regierung zu einer ordentlichen Sanierung auf. Um der sozialen Krise effektiv entgegentreten zu können, braucht es: Grundrechte statt Almosen, Chancen statt Abstieg, sozialer Ausgleich statt Spaltung, Achtung statt Beschämung
Die Armutskonferenz legt 19 Punkte für eine bessere Mindestsicherung vor, die eine effektive Soforthilfe, kürzere Entscheidungsfristen, Dienstleistungen und Alltagshilfen, Ausbildungsoptionen, Unterhaltsreform, Anspruch auf Einbeziehung in die Krankenversicherung bei Krankheit und den tatsächlichen Wohnbedarf umfassen.

Effektive Soforthilfe

Beginnen wir mit der effektiven Soforthilfe: Wer schnell hilft, hilft doppelt. Die Soforthilfe funktioniert aber nicht, ist totes Recht. Und in existenziellen Notlagen sind drei Monate Wartezeit auf eine Entscheidung zu lange. Für Krisensituationen gab es früher flächendeckend Regelungen der Soforthilfe: die hilfesuchende Person konnte beim Sozialamt vorsprechen, die Notlage glaubhaft darlegen und bekamen eine erste Hilfe ausbezahlt. Zunehmende Verschlechterungen der Gesetze führten dazu, dass diese unbürokratische Hilfe zurückgedrängt wurde oder in der Praxis ganz verschwand.

Hilfen, Angebote & Dienstleistungen für Lebensalltag

Es braucht Angebote zur Bearbeitung multipler Vermittlungshindernisse, die in einer ersten Phase vorrangig die „Lebensprobleme“ bearbeiten: Kinderbetreuung, Gesundheit, Wohnungssicherung, Verschuldung, Einsamkeit,…

Gute Verfahrensbestimmungen und verbesserter Vollzug

An was es seit jeher auch fehlt, sind gute Verfahrensbestimmungen und ein verbesserter Vollzug. Das heißt gesetzlich: Eine einmonatige Entscheidungsfrist einführen, drei Monate sind bei Notsituationen zu lange. Die Ämter müssen zur schriftlichen Entscheidung mit Begründung verpflichtet werden. Barrieren auf den Ämtern verlängern die Notsituation, die Hilfe wird umso schwieriger und teurer. Anträge müssen downloadbar, verstehbar, mehrsprachig, in leichter Sprache sein.

Grundrechte statt Almosen: Rechtsansprüche auf Sonderbedarfe

Im Rahmen einer neuen Mindestsicherung braucht es Hilfen, Angebote und Dienstleistungen für den Lebensalltag. Das bedeutet Unterstützung, die in einer ersten Phase vorrangig die «Lebensprobleme» bearbeiten: Kinderbetreuung, Gesundheit, Wohnungssicherung, Verschuldung, Einsamkeit … Für Menschen mit Behinderungen und ihre höheren Aufwendungen braucht es zur Sicherung des Lebensbedarfs Leistungen außerhalb des jetzigen Sozialhilfe-Regimes.

Noch immer gibt es keine gesetzliche Verankerung der Krankenversicherung. Betroffene gehören gesetzlich in die Krankenversicherung einbezogen, nicht in einer auf ein Jahr befristeten Verordnung.

Neu-Regelung bei Unterhaltspflichten

Längst überfällig ist auch eine zeitgemäße Definition der «vorrangigen Leistungen Dritter»: Unterhaltsverpflichtungen zwischen geschiedenen Ehepaaren, erwachsenen Kindern und ihren Eltern bzw. sogar zwischen Enkeln und ihren Großeltern müssen häufig gerichtlich geltend gemacht werden. Diese Regelungen sind mit einem modernen Sozialstaatsverständnis nicht zu vereinbaren.

Ausbildung möglich machen

Weiters geht es darum, Ausbildungen möglich zu machen: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss sollen auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Möglichkeit haben, während einer zielstrebig verfolgten Ausbildung Mindestsicherung zu beziehen.

Wohnbedarf absichern - tatsächliche Miete übernehmen

Und ganz zentral ist, dass die tatsächlichen, ortsüblichen Wohnkosten – unter Einrechnung einer eventuellen Wohnbeihilfe – getragen werden. Die Übernahme von Anmietungs- und Ausstattungskosten sind wesentliche Grundlagen zur Armutsbekämpfung. Energiekosten müssen dem Wohnbedarf zugerechnet und abgedeckt werden. Zur Erinnerung: Es geht darum, Existenz und Chancen zu sichern, nicht Leute weiter in den Abgrund zu treiben.


Download: 19 Punkte für eine neue Mindestsicherung