Land NÖ plant nicht rechtskonforme Praxis im Zusammenspiel von Mindestsicherung & Wohnbeihilfe beizubehalten und subsidiär Schutzberechtigte von BMS auszuschließen

Umgehung einer höchstgerichtlichen Entscheidung durch Gesetzesänderung

Das Land NÖ plant aktuell, subsidiär Schutzberechtige von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auszuschließen. Und das quasi über Nacht und hinter dem Rücken der Öffentlichkeit. Überdies soll eine höchstgerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Frage, wie weit der Bezug einer Wohnbeihilfe-Leistung den Anspruch auf Mindestsicherung mindern darf, durch eine Gesetzesänderung umgangen werden.

Dafür gibt's eine Zitrone!

Subsidiär Schutzberechtigte genießen ebenso wie asylberechtigte Konventionsflüchtlinge einen speziellen Schutz, um einer Bedrohung von Leib und Leben im Herkunftsland zu entgehen. Während in OÖ noch heftig gestritten wird, plant das Land NÖ, quasi über Nacht und hinter dem Rücken der Öffentlichkeit, subsidiär Schutzberechtigte vom Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung auszuschließen.

Nur eine Woche nachdem ein entsprechender Antrag von Abgeordneten der ÖVP im Sozialausschuss eingebracht wurde, soll die Gesetzesänderung diesen Donnerstag (18.02.2016) im Landtag beschlossen werden. Damit bricht NÖ wissentlich den Bund-Länder-Vertrag zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, in dem subsidiär Schutzberechtigte als leistungsberechtigte Gruppe genannt werden und zu dessen Einhaltung NÖ sich per Landtags-Beschluss verpflichtet hat.

Damit aber nicht genug: Zusätzlich soll eine höchstgerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Frage, inwieweit der Bezug von Wohnbeihilfe einen Mindestsicherungs-Anspruch mindern darf, mit einer Gesetzesänderung umgangen werden. Nicht bloß, dass NÖ damit seine Stellung als eines der Schlusslichter bei der Gewährung bedarfsdeckender Leistungen in der BMS zementieren will, scheint dieses Vorgehen auch demokratiepolitisch bedenklich.

Es sind drüber hinaus noch weitere Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestsicherung geplant. Diese zielen offensichtlich darauf, den Druck auf BMS-beziehende, asylberechtigte Konventionsflüchtlinge zu erhöhen. Für die Armutskonferenz sind schon die beiden erstgenannten Vorhaben Grund genug, dem Land NÖ eine Zitrone zu verleihen – als Zeichen der Kritik sozialer Organisationen an fragwürdigem Handeln in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

Presseaussendung der Armutskonferenz vom 16.02.2016: www.ots.at

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