Petition: "Geben wir FrauenARMut in ÖsterREICH keine Chance!"

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Österreich zählt zu den reichsten Ländern weltweit – diese Tatsache ist bekannt. Wussten Sie aber, dass hierzulande dennoch rund 220.000 Frauen (ca. 5 %) von manifester Armut betroffen sind? Sie leben mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze. Weitere 13 % gelten laut einer Erhebung der Statistik Austria als armutsgefährdet. Eine Armutsspirale, die die MitarbeiterInnen der Frauen- und Mädchenberatungsstellen – in ihrer Arbeit täglich erleben.
Die Gründe für Frauenarmut sind vielfältig – vom geringeren Lohn und typischen schlecht bezahlten „Frauenjobs“ über die Falle Teilzeitjob bis hin zu Knackpunkten in vielen Frauenleben wie Trennung, Scheidung oder häusliche Gewalt.., Aber auch Migrationshintergrund, fehlende Mobilität oder ein niedriges Ausbildungsniveau können Frauen in die Armutsspirale drängen.
Diese strukturellen Bedingungen können verändert werden, in dem das Thema Frauenarmut von PolitikerInnen verstärkt in ihr Handeln einbezogen wird und sie sich für bestimmte Bereiche, die Frauenarmut entgegen wirken, einsetzen!

  • Erhöhung der Gehälter in Branchen, in den vorwiegend Frauen beschäftigt sind
  • Bessere Erreichbarkeit der Alltagsorte mit öffentlichen und leistbaren Verkehrsmitteln
  • Ausbau der Kinderbetreuungs- und bildungseinrichtungen (Kindergärten, Horte, Schulen) und deren Öffnungszeiten
  • Ausbau der Väterkarenz
  • Erhöhung der Förderungen für Fraueneinrichtungen (Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Frauennotwohnungen…)
  • Neubewertung von Arbeit: Arbeit mit Menschen muss mindestens gleichviel wert und bezahlt sein, wie die Arbeit mit Maschinen oder Geld
  • Spürbare Steuerentlastung kleiner Einkommen
  • Besserer Zugang zum Bildungs- und Arbeitsmarkt für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund sowie unbürokratischere Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
  • Rechtliche Absicherung von Frauen mit Migrationshintergrund unabhängig vom Familienstand
  • Wegfall der Anrechnung von Partner_inneneinkommen beim Notstand
  • Entkoppelung der Mindestsicherung vom Unterhaltsverzicht bei Trennung / Scheidung
  • Reformierung der Pensionsreform 2003: Rücknahme der Lebensdurchrechnungszeiten für Menschen, die
    Familien- und/oder familiäre Pflegearbeit geleistet haben

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