Löchriger Familienhärtefonds lässt 100.000 Kinder im Regen stehen

Brauchen einen funktionierenden Schutzschirm für Menschen in Not. Gerade in dieser Zeit.

(16.04.2020) „Vom Familienhärtefonds sind die ärmsten Kinder ausgeschlossen“, fordert die Armutskonferenz Familienministerin Aschbacher und Sozialminister Anschober zu besseren Lösungen auf. 80.000 Kinder leben unter Sozialhilfebedingungen, die Soforthilfe in Mindestsicherung ist totes Recht, Unterstützungssysteme außerhalb der Kernfamilie sind zur Zeit weggebrochen, Einkommensarme immens gefährdet. „Wir brauchen einen funktionierenden Schutzschirm für Menschen in Not - keinen mit Löchern, der Hunderttausende im Regen stehen läßt“, so die Armutskonferenz. „Frauen, Männer, Kinder, die bisher schon große soziale und gesundheitliche Belastungen hatten, brauchen jetzt Entlastung, um nicht zusammenzubrechen“.

Ausgeschlossen sind:

  • Alle Kinder und Familien mit Mindestsicherung/Sozialhilfe und einer sozialen Notlage
  • Alle mit Arbeit und Aufstocker in MIndestsicherung/Sozialhilfe
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Kinder von Alleinerziehenden mit gekürztem Unterhalt, weil getrennt lebender Elternteil Job verloren hat oder in Kurzarbeit ist
  • Menschen mit Behinderungen und erhöhter Familienbeihilfe

Das sind:

  • Familien, die für den Lebensunterhalt BMS/Sozialhilfe benötigen und beziehen; insbesondere alle Kinder dieser Familien werden per Definition aus dem Familienhärtefond hinausdefiniert
  • Alle working-poor, die auf Grund des geringen Einkommens als „Aufstocker“ z.B. für die Miete Leistungen der BMS/Sozialhilfe benötigen
  • Alle geringfügig Beschäftigten, die mehrheitlich in der aktuellen Krise einfach den Job verlieren und keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung /Notstandsgilfe haben, da kein Versicherungsschutz. Auch keine Leistungen aus den bisherigen Förderungstöpfen der Regierung. Bleibt nur die Mindestsicherung oder die Sozialhilfe und damit auch Ausschluss aus Familienhärtefonds.
  • Alleinerziehende, deren Kinder Unterhaltsanspruch gegenüber Partner haben, deren Einkommen durch Covid-Krise reduziert wurde: daher weniger Unterhaltsanspruch, die Zahlung wird ausgesetzt etc.
  • Auch Menschen mit Beeinträchtigungen , die einen Eigenbezug der erhöhten Familienbeihilfe haben, fehlen bei den anspruchsberechtigten Personen in den Richtlinien (da sind immer nur Familien, nie Einzelpersonen genannt), obwohl dies im Beschluss zum Familienhärteausgleich in § 38a FLAG noch deutlich anders geregelt wurde: Die „Corona RL“ schließt sie dezidiert aus, obwohl sie nach § 38a Abs 2 letzter Satz FLAG zum bezugsberechtigten Personenkreis gehören. Gerade Menschen mit Behinderungen, die keine Angehörige haben, sind durch die Krise besonders belastet, egal, ob sie in Einrichtungen oder eigenständig leben.

Die Armutskonferenz hat mehrere praktikable Vorschläge für einen funktionierenden Schutzschirm erarbeitet wie - die Erhöhung der Mindestsätze in Sozialhilfe und Arbeitslosengeld über die Ausgleichszulage, - einen Sozialfonds für die "Hilfen in besonderen Lebenslagen" mit vereinfachtem Zugang oder - die Anhebung der Familienzuschläge im Arbeitslosengeld. Siehe hier