Soziale Menschenrechte in die Verfassung!

Armutskonferenz legt Entwurf für eine Bundesverfassungsgesetz Soziale Sicherheit vor

(30.9.2020) Die Armutskonferenz konkretisiert aus Anlass 100 Jahre Verfassung den langjährigen Plan, soziale Menschenrechte als Verfassungsrechte anzuerkennen, und legt zum Jubiläum einen konkreten Gesetzesentwurf vor. Bereits der Konvent zur Reform der österreichischen Verfassung hatte sehr weit fortgeschrittene Bestimmungen diskutiert. Das Regierungsprogramm sieht eine Erweiterung des Grundrechtskatalogs vor.

Presseaussendung: 100 Jahre Verfassung - Armutskonferenz legt Gesetzesentwurf für soziale Menschenrechte vor

Der Entwurf der Armutskonferenz „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ sieht neben der Gewährleistung eines „menschenwürdigen Daseins“ für alle Menschen folgende Rechte vor: das Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Mindestversorgung. „Jeder Mensch hat das Recht auf Mindestversorgung, die ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere materielle Sicherheit, soziale und gesellschaftspolitische Teilhabe, gewährleistet“, heißt es im Gesetzesentwurf der Armutskonferenz. Weiters macht der Entwurf Vorschläge für menschenrechtsbasierte Budgets und damit verbunden die Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Basis von Menschenrechtsprinzipien, insbesondere der Nicht-Diskriminierung und Verteilungsgerechtigkeit.

Download: Entwurf Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit


Die Erbringung von Leistungen und die Planung von sozialer Sicherheit hat den Prinzipien Nicht-Diskriminierung, Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Angemessenheit, Partizipation, Solidarität, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu entsprechen, um individuelle und gemeinschaftliche Bedürfnisse zu erfüllen.


Jeder Mensch hat das Recht auf Mindestversorgung, die ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere materielle Sicherheit, soziale und gesellschaftspolitische Teilhabe, gewährleistet.


Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Unterkunft, die menschenwürdiges Dasein und Sicherheit gewährleistet; dazu zählt auch die Prävention von Delogierungen.


Jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz der Gesundheit und Gesundheitsversorgung durch öffentliche Kranken- und Unfallversicherung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft.


Jeder Mensch hat das Recht zu lernen und zu lehren, dazu zählt auch lebenslanges und wissenserhaltendes Lernen. Bildung soll die Demokratisierung der Gesellschaft fördern sowie die Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit erweitern.


Zur Gewährleistung sozialer Sicherheit gründet sich die Bemessung öffentlicher Abgaben auf menschenrechtliche Prinzipien, insbesondere der Nicht-Diskriminierung und der Verteilungs-gerechtigkeit; im Sinne gerechter und solidarischer Besteuerung werden höhere Vermögen und Einkommen stärker herangezogen.