Armutskonferenz (2016): Mit Menschenrechten gegen Armut

Argumente für eine mutige und zeitgemäße Politik

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Mit diesem Papier setzen sich die Organisationen der Armutskonferenz für die Würdigung der Allgemeinen Menschenrechte und der Menschenrechtspakte als wesentliche Grundlage für die Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung ein. Mit den Menschenrechten ist der Anspruch auf eine gerechte Gesellschaft in den Institutionen des Staates verankert, mit dem Menschenrecht auf soziale Sicherheit ist das Leitbild einer Gesellschaft formuliert, die allen ihren Mitgliedern allgemeine Teilhabe und Teilnahme garantieren will. Es geht um die bestmögliche Verankerung der wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte im österreichischen Rechtssystem, denn die Umsetzung von Menschenrechten darf nicht von der wirtschaftlichen Konjunktur abhängen!

Umfassende soziale Sicherheit, wie sie in den nachfolgenden Kapiteln dargestellt wird, ist ein grundlegendes, universelles Menschenrecht: Auf alle Menschenrechte besteht Anspruch, ohne dass entsprechende Pflichten oder Bedingungen erfüllt werden müssen. Denn die Würde des Menschen kann nicht mit einer Leistung eingetauscht werden, weil sie ja sonst bei der Verweigerung dieser Leistung verloren gehen bzw. aberkannt werden könnte.

Im Gegenteil erfordern die menschenrechtlichen Verpflichtungen von der Regierung, die Menschenrechte der/des Einzelnen zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Gerade in Zeiten der Krise bedeutet das Mittel aufzubringen, um Menschen, die von Armut betroffen sind, vor weiterer Ausgrenzung zu schützen.

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