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Weitere Verschlechterungen in der Mindestsicherung. Arme müssen zahlen
Armutskonferenz an Finanzministerium: "Was soll noch alles wegverhandelt werden?"


(28.7.09) Angesichts der sich abzeichnenden sozialen Folgen der Finanzkrise löst die Kürzung von 14 auf 12 Bezugsmonate in der Armutskonferenz Kopfschütteln aus. Arme müssen für die Krise zahlen. Das bedeutet in mindestens fünf Bundesländern eine Verschlechterung zum Status Quo. In der jetzigen Sozialhilfe ist die Summe der sozialen Teilleistungen höher als die pauschale Leistung der Mindestsicherung. Im Finanzministerium ist offensichtlich für alles Geld da, nur nicht für die Absicherung gegen Armut. Was soll in den angekündigten Arbeitsgruppen noch alles wegverhandelt werden?", fragt sich die Armutskonferenz.

"Als Sozialhilfereform mit Mindestsicherungselementen", bezeichnet das Anti-Armutsnetzwerk die vorliegenden Eckpunkte. "Die neue Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte Sozialhilfe", so die Armutskonferenz. "Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich in das bestehende System der neun Bundesländerregelungen ein. Es wird weiter neun verschiedene Standards geben. In den meisten Punkten bleibt die Ausgestaltung zentraler Elemente den Landesgesetzgebern bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden überlassen. Das führt die strukturellen Fehler des alten Sozialhilfesystems weiter. Ausgangspunkt der Sozialhilfereform war ja die stärkerer Harmonisierung des unteren Netzes zur einer grundrechtsorientierten, bürgerInnenfreundlichen Sozialleistung, die nicht mehr in das Belieben neun unterschiedlicher Länderregelungen gestellt ist. Davon sind wir jetzt wieder weit entfernt." so die Armutskonferenz, der österreichweite Zusammenschluss von Sozialinitiativen, Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen, Armutsbetroffener und der Armutsforschung.
Weiter offen sind die Fragen der Wohnkosten, der Hilfen in besonderen Lebenslagen, die Reform des Vollzugs in den Ländern und die Handhabung des Verschlechterungsverbots.
Verbesserungen ortet die Armutskonferenz in der Krankenversicherung, dem Wegfall des Regresses, der Bescheidpflicht und der Gleichstellung von Alleinerziehenden mit Alleinstehenden.

pfeil www.mindestsicherung.at
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