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Weitere Verschlechterungen in der Mindestsicherung. Arme müssen zahlen
Armutskonferenz an Finanzministerium: "Was soll noch alles wegverhandelt werden?"
(28.7.09) Angesichts der sich abzeichnenden sozialen Folgen der Finanzkrise löst die Kürzung von 14 auf 12 Bezugsmonate in der Armutskonferenz Kopfschütteln aus. Arme müssen für die Krise zahlen. Das bedeutet in mindestens fünf Bundesländern eine Verschlechterung zum Status Quo. In der jetzigen Sozialhilfe ist die Summe der sozialen Teilleistungen höher als die pauschale Leistung der Mindestsicherung. Im Finanzministerium ist offensichtlich für alles Geld da, nur nicht für die Absicherung gegen Armut. Was soll in den angekündigten Arbeitsgruppen noch alles wegverhandelt werden?", fragt sich die Armutskonferenz.
"Als Sozialhilfereform mit Mindestsicherungselementen", bezeichnet das
Anti-Armutsnetzwerk die vorliegenden Eckpunkte. "Die neue
Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte Sozialhilfe", so die
Armutskonferenz. "Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich
in das bestehende System der neun Bundesländerregelungen ein. Es wird
weiter neun verschiedene Standards geben. In den meisten Punkten bleibt
die Ausgestaltung zentraler Elemente den Landesgesetzgebern bzw. den
Vollzugsrichtlinien der Behörden überlassen. Das führt die strukturellen
Fehler des alten
Sozialhilfesystems weiter. Ausgangspunkt der Sozialhilfereform war ja
die stärkerer Harmonisierung des unteren Netzes zur einer
grundrechtsorientierten, bürgerInnenfreundlichen Sozialleistung, die
nicht mehr in das Belieben neun unterschiedlicher Länderregelungen
gestellt ist. Davon sind wir jetzt wieder weit entfernt." so die
Armutskonferenz, der österreichweite Zusammenschluss von
Sozialinitiativen,
Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen, Armutsbetroffener und der
Armutsforschung.
Weiter offen sind die Fragen der Wohnkosten, der Hilfen in besonderen
Lebenslagen, die Reform des Vollzugs in den Ländern und die Handhabung
des Verschlechterungsverbots.
Verbesserungen ortet die Armutskonferenz in der Krankenversicherung, dem
Wegfall des Regresses, der Bescheidpflicht und der Gleichstellung von
Alleinerziehenden mit Alleinstehenden.
www.mindestsicherung.at
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