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Studie "Sozialhilfevollzug in Österreich"
Grobe und rechtswidrige Mängel / Ohne Reform des Vollzugs in den Ländern keine "Mindestsicherung".

(24.01.08). Eine österreichweite Erhebung der Armutskonferenz zeigt, dass es im Sozialhilfevollzug der Länder grobe und rechtswidrige Mängel gibt. Ohne Verbesserung des Vollzug-Wesens bleibt jede Sozialhilfereform ein Papiertiger.

Presseunterlage Studien-Kurzfassung
Textband Studie lang (pdf)
Tabellenband 1 Tabellenband 2 Tabellenband 3

In einer breit angelegten Studie wurden Hilfs- und Beratungseinrichtungen in ganz Österreich über ihre Erfahrungen mit der Sozialhilfe befragt. Das Ergebnis: Je nach Bundesland, je nach Bezirk, je nach Gemeinde herrschen andere, und häufig willkürliche Vollzugspraktiken.

Die Liste der Beispiele ist lang: Ein Drittel der Beratungseinrichtungen berichtet, dass die Hilfesuchenden am Sozialamt Falschauskünfte erhalten. 17% der sozialen NPOs machen die Erfahrung, dass Sozialämter Anträge ablehnen, 47% dass Rechte nur nach Intervention zugestanden werden. Allein hätten Betroffene- obwohl anspruchsberechtigt - keine Chance gehabt. Mehr als ein Drittel weiß von Demütigungen Bedürftiger in den Ämtern. Die Hitliste der Beschämungen wird von herablassendem Verhalten angeführt, aber auch Lächerlich machen und Unterstellungen kommen nach den Erfahrung der sozialen NGOs häufig vor. Beihilfen -etwa die Familienbeihilfe- werden von der Sozialhilfe abgezogen, obwohl das laut Gesetz verboten ist. Länder zahlen eine niedrigere Sozialhilfe aus als in ihren eigenen Gesetzen als Existenzminimum definiert ist. Die Hälfte der Befragten berichtet von Soforthilfe, die es nicht gibt, weil Wochen und Monate vergehen bis Sozialhilfe ausgezahlt wird. 45 Prozent sagen, dass es Vorschüsse auf Sozialleistungen -wie im Gesetz vorgesehen- in der Praxis "grundsätzlich nicht" gibt. Je nach Bundesland wird Unterstützung beim Wohnen gewährt. Laut Studie sagen 70 Prozent der BeobachterInnen, dass dieser Teilbetrag für Miete, Energie und Betriebskosten nicht ausreiche, weil die Kosten tatsächlich viel höher sind.

Die Sozialhilfe steht ja zur Zeit im Focus der sogenannten Mindestsicherung. Es gibt aber noch keine überzeugenden Pläne, welche Ämter diese reformierte Sozialhilfe wie vollziehen sollen. Das Arbeitsmarktservice mit seiner zweifelhaften Performance gegenüber Langzeiterwerbslosen? Beamte, die keine Zeit und keine passenden Angebote für diese Personengruppe haben? Da geht es ja um multiple Problemlagen, nicht nur um Arbeitsvermittlung: Wohnen, Kinderbetreuung, gesundheitliche Probleme, psychische Beeinträchtigungen, Schuldenregulierung. Und mit den Sozialämtern kann es in Bezirk und Gemeinde in dieser Form auch nicht weitergehen.

Der Sozialhilfe-Vollzug hat in weiten Bereichen ein von der Gesetzeslage abgewandtes Eigenleben entwickelt. Das führt zur sträflichen Missachtung grundlegender sozialer Rechte und dazu, dass die Sozialhilfe ihrer Rolle als zweites und letztes Netz sozialstaatlicher Sicherung nicht gerecht werden kann. Mit einer Sozialhilfereform, die sich damit begnügt, Gesetze und Richtsätze zu vereinheitlichen, ist deshalb auf dem Papier viel, für die Lebensrealität von Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, aber recht wenig gewonnen. Ohne Reform des Vollzugs in den Ländern kann es keine
"Mindestsicherung" geben.

 

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