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(15.05.08). Die neue Mindestsicherung ist im Wesentlichen
die alte Sozialhilfe, so die Armutskonferenz nach Durchsicht des Begutachtungsentwurfs.
Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich in das bestehende
System der neun Bundesländerregelungen ein. Es wird weiter neun
verschiedene Standards geben. Und: Die Höhe ändert sich
nicht dramatisch, weil ja die bisherige Sozialhilfe aus Teilleistungen bestand.
In Summe kamen die meisten auch jetzt schon auf 700 Euro. Es ändert
sich also insgesamt nichts Grundlegendes auch wenn sich das in den bisherigen
offiziellen Verlautbarungen anders angehört hat. Bei vielen gerade
auch bei denjenigen, die auf das unterste soziale Netz angewiesen sind
werden so völlig falsche Erwartungen geweckt., warnt das österreichische
Anti-Armutsnetzwerk, deren Mitglieder über 500 000 Hilfesuchende im Jahr
betreuen und unterstützen.
Bisher präsentierte der koordinierende Architekt
im Sozialministerium nur die Fassade des zu errichtenden Hauses. Fenster,
Türen und Stiegenhäuser sind aber noch nicht errichtet. Sie zu gestalten,
wird den neun anderen Architekten in den Ländern und dem Architekturbüro
im
Wirtschaftsministerium samt Arbeitsmarktservice überlassen. Wie die Zimmer,
die Flure, die Stiegenhäuser aussehen und ob es auch Aufzüge gibt
für diejenigen, die nicht gut Stiegen steigen können all
das ist offen., so die Armutskonferenz.
Der Entwurf ist in den meisten Punkten unternormiert und überlässt die Ausgestaltung zentraler Elemente der Vereinbarung den Landesgesetzgebern bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden. Wie eine aktuelle Studie der Armutskonferenz zeigt, ist ein Großteil der Mängel im österreichischen Sozialhilfewesen aber auf den Vollzug zurückzuführen.
- Die Tatsache, dass wesentliche Leistungen nicht mit einem
Rechtsanspruch versehen sind, führt dazu, dass das Ziel, das unterste
Netz armutsfest zu machen, nicht erreicht wird.
Die realen Wohnkosten zu tragen, bliebt eine Kann-Leistung der Länder. Die Hilfen in besonderen Lebenslagen sind auch weiterhin unternormiert und nicht mit Rechtsansprüchen ausgestattet; und den Ländern sogar freigestellt, diesen Leistungstypus gar nicht mehr vorzusehen.
- Dass neben dem Wohnkostenanteil auch noch die Heizkosten vom Lebensunterhalt bestritten werden müssen, ist aufgrund der jetzigen Preissituation nicht akzeptabel.
- Weiters ist der Erhalt der Wohnung im Falle einer Kürzung in keinster Weise berücksichtigt.
- Die Bürokratie ist insgesamt nicht einfacher, sondern komplizierter geworden. Statt zwei Systeme gibt es jetzt mit Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Mindestsicherungsregeln drei Systeme. Und statt dem One-Stop Shop kann es zu einem Two- und Three-Stop Shop kommen.
- Jeder, der in diesem Bereich arbeitet, weiß, dass die Einteilung in arbeitsfähig und nicht-arbeitsfähig den Problemlagen der Betroffenen nicht gerecht wird. Das ist eine realitätsferne und sozialtechnokratische Lösung, die die Sozialhilfe-Restklientel stigmatisiert und die anderen unter dem Motto Arbeit um jeden Preis in neue Armutsarbeiter wie Elendsunternehmer zu verwandeln droht.
- Das Arbeitsmarktservice hat bisher eine eher zweifelhafte
Performance gegenüber Menschen mit Teilerwerbsfähigkeit abgeliefert.
Viel Druck, wenig Zeit, wenige passende Angebote für diese Personengruppe;
viel Sinnvolles wurde in den letzten Jahren gekürzt. Da geht es um multiple
Problemlagen, nicht nur um Arbeitsvermittlung: Wohnen, Kinderbetreuung, gesundheitliche
Probleme, psychische Beeinträchtigungen, Schuldenregulierung. Mit welchen
Ressourcen, mit welchen Angeboten und mit welchen Mitarbeitern wird das AMS
die neuen Herausforderungen bewältigen? Diese neuen Anforderungen decken
sich kaum mit dem Selbstverständnis des Vollzugs innerhalb des AMS. Derzeit
ist dieses in aller Regel kein soziales Servicecenter, wo solch
weitergehende Hilfestellungen angeboten würden.
Ob die Reform der Sozialhilfe mit Reformen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik
gekoppelt werden wird und wenn ja, mit welchen, ist aus heutiger Perspektive
völlig unklar.
- Weiters drohen auch die mancherorts flexibleren
Sozialhilfe-Zumutbarkeitsbestimmungen an die schlechteren der Notstandshilfe
angepasst zu werden.
- Die Begrenzung des Regresses werten wir als bedeutsame Verbesserung gegenüber dem Status Quo des Sozialhilferechts. Auch hier sie wieder darauf hingewiesen, dass ein Hauptproblem im Vollzug liegt. Mehr als die Hälfte der Einrichtungen in der Sozialhilfevollzugsstudie der Armutskonferenz haben angegeben, dass das Einkommen von Großeltern erwachsener Personen im gemeinsamen Haushalt angerechnet wird.
- Lebensgefährten können nun abweichend von bisher im Einzelfall günstigeren Regelungen grundsätzlich zum laufenden Lebensunterhalt und nicht mehr nur zur Übernahme des Wohnkostenanteils herangezogen werden.
- Bei DauerbezieherInnen, oft Personen mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen, bleiben die restriktiven Vermögensgrenzen bestehen.
Der Weg in Richtung Grundsicherung wurde angegangen, weit ist man jetzt allerdings nicht gekommen. Diese Mindestsicherung ist ein Ettikettenschwindel. Es handelt sich im Wesentlichen um die alte Sozialhilfe.
Stellungnahme der
Armutskonferenz zum Begutachtungsentwurf "Mindestsicherung"
Auf der website www.mindestsicherung.at gibt es iausführliche
Hintergrundinformationen und Analysen für Interessierte wie Betroffene.
www.mindestsicherung.at
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