30% bekommen nicht, was ihnen helfen würde. Nichtinanspruchnahme aber in der Mindestsicherung deutlich gesunken

Wäre die Inanspruchnahme „vollständig“, würde die Armutsgefährdung in Österreich um fast 1% sinken.

(9.5.2019) Eine aktuelle Studie des European Center for Social Welfare Policy and Research zeigt, dass die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu einer signifikanten Reduktion der Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfe geführt hat. So haben 2003 61.000 anspruchsberichtigte Haushalte (39%) keine Sozialhilfe in Anspruch genommen, 2009 sogar 114.000 Haushalte (51%). Mit Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sank dieser Wert bis 2015 hingegen auf 73.000 Haushalte (30%).

Ein Leistungsmerkmal sozialer Schutzsysteme ist, ob dessen Hilfe die Menschen erreicht, die es erreichen will. Erreicht es sie nicht, weist uns das auf Fehler im Design und in der Implementierung hin.

Und es hat Folgen:

  • Verhindert erfolgreiche Bekämpfung von Notlagen
  • Schafft ungerechtfertigte Ungleichheiten zwischen den berechtigten Zielgruppen
  • Führt zu höheren sozialen und ökonomischen Kosten, weil Gesundheitsprobleme bedrohlich werden, Chancen für Kinder eingeschränkt werden oder Obdachlosigkeit droht.

Was den Unterschied macht: Rechtssicherheit, Verfahrensqualität, Anonymität, bürgerfreundlicher Vollzug, Verständlichkeit/Information, Reduktion von Barrieren und De-Stigmatisierung der Leistung.

Download Studie: Falling through the social safety net?

Download: Hintergrund zum Non-take-up